Ab 2018: Antrag auf Förderung immer vor der Umsetzung

Änderung bei Beantragung des Zuschuss für moderne Öko-Heizung
Ab dem 1. Januar 2018 ist die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien immer vor Umsetzung der Maßnahme beim BAFA zu beantragen.
Künftig muss der Förderantrag somit beim BAFA eingereicht sein, bevor der Auftrag beispielsweise zur Errichtung einer Biomasse-, Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe vergeben wird. Anderenfalls muss eine Ablehnung erfolgen. Die Bundesregierung hat das Antragsverfahren zum Marktanreizprogramm (MAP) entsprechend überarbeitet.
Unter „der Umsetzung der Maßnahme“ ist der Vertragsschluss mit dem Installateur, dessen Beauftragung oder auch bereits der Abschluss eines Contractingvertrages mit einem Contractingunternehmen zu verstehen. Diese vertraglichen Vereinbarungen dürfen künftig in allen Fällen erst getroffen werden, wenn der Antrag gestellt ist, d.h., wenn der Antrag beim BAFA eingegangen ist. Planungsleistungen dürfen jedoch vor Antragstellung erbracht werden.
An den Förderrichtlinien und den Fördersummen wurde nichts geändert. Es kann weiterhin mit attraktiven Zuschüssen gerechnet werden. Die neuen Antragsformulare sollen ab Mitte Dezember 2017 beim BAFA online verfügbar sein.
Gerne beraten wir Sie zur richtigen Umsetzung, sodass Ihnen keine Fördermöglichkeit entgeht.
Mehr Informationen finden Sie auch in der vollen Pressemeldung des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: