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aus dem Bergischen Land.

Ab 2018: Antrag auf Förderung immer vor der Umsetzung

Änderung bei Beantragung des Zuschuss für moderne Öko-Heizung

Ab dem 1. Januar 2018 ist die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien immer vor Umsetzung der Maßnahme beim BAFA zu beantragen.

Künftig muss der Förderantrag somit beim BAFA eingereicht sein, bevor der Auftrag beispielsweise zur Errichtung einer Biomasse-, Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe vergeben wird. Anderenfalls muss eine Ablehnung erfolgen. Die Bundesregierung hat das Antragsverfahren zum Marktanreizprogramm (MAP) entsprechend überarbeitet.

Unter „der Umsetzung der Maßnahme“ ist der Vertragsschluss mit dem Installateur, dessen Beauftragung oder auch bereits der Abschluss eines Contractingvertrages mit einem Contractingunternehmen zu verstehen. Diese vertraglichen Vereinbarungen dürfen künftig in allen Fällen erst getroffen werden, wenn der Antrag gestellt ist, d.h., wenn der Antrag beim BAFA eingegangen ist. Planungsleistungen dürfen jedoch vor Antragstellung erbracht werden.

An den Förderrichtlinien und den Fördersummen wurde nichts geändert. Es kann weiterhin mit attraktiven Zuschüssen gerechnet werden. Die neuen Antragsformulare sollen ab Mitte Dezember 2017 beim BAFA online verfügbar sein.

Gerne beraten wir Sie zur richtigen Umsetzung, sodass Ihnen keine Fördermöglichkeit entgeht.

Mehr Informationen finden Sie auch in der vollen Pressemeldung des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle:

Klimaerwärmung geht ungebremst weiter – erneuerbare Energie notwendiger denn je!

Erneuerbare Energie werden unverändert wichtiger!

Wie im folgenden Diagramm erkennbar haben die bescheidenen Erfolge der Energiewende bei der Klimaerwärmung nicht zu einer Trendumkehr geführt. Die graue Kurve der Temperatur-Anomalie und die blaue Kurve der CO2-Konzentration zeigen deutlich wie die Entwicklung aussieht. Die interaktive Grafik wird monatlich aktualisiert.

Während wir uns bei immer wärmeren Temperaturen noch ziemlich wohl fühlen, führt die Erderwärmung in südlichen Ländern zu katastrophalen Zuständen. Ernteausfälle über mehrere Jahre hintereinander beschleunigen die Fluchtbewegungen aus den afrikanischen Ländern.

Dies zeigt einmal mehr, warum eine konsequente Umstellung auf erneuerbare Energien schnellstmöglich erfolgen muss.

Gerne beraten wir auch Sie zu den Möglichkeiten der nachhaltigen Strom- und Wärmeerzeugung.

Heizkosten sparen mit Heizungsoptimierung – jetzt auch BAFA-gefördert

Ab sofort fördert die Bundesregierung Maßnahmen zur Optimierung der Heizungsanlage mit einem Zuschuss von 30 % der förderfähigen Kosten. Wohlgemerkt, es geht nicht um die Erneuerung der Heizung, auch nicht um die Installation von Solaranlagen, sondern um einzelne Verbesserungen der Heizungsanlage, die zu einem geringeren Verbrauch führen sollen. Darunter fällt z. B. der Ersatz der Heizungspumpe durch eine Hocheffizienzpumpe, die die Stromkosten drastisch verringert, oder der hydraulische Abgleich, bei dem die Durchflussmengen der Heizkreise und Heizkörper optimal eingestellt werden, wofür in den meisten Fällen neue Heizkörperthermostatventile eingebaut werden müssen. Ebenso ist eine nachträgliche oder verbesserte Dämmung freiliegender Rohrleitungen förderfähig.

Um in den Genuss der Förderung zu kommen ist eine vorherige Registrierung beim BAFA erforderlich.

Nähere Informationen zu den Fördergegenständen und Anträgen unter:

Zusatzförderung für Einzelmaßnahmen

Neu: Zusatzförderung für Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung.

Neben den aktuell erhöhten Förderungen für Pellets-, Holzkessel und Solaranlagen, wurde zum 01. April ein Zuschuss für Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung eingeführt. Damit werden eine Vielzahl verschiedener Begleitinvestitionen beim Heizungsumbau gefördert, u.a. Pelletslager, die Schornsteinerneuerung oder der Einbau eines Pufferspeichers bei Pelletskaminöfen mit Wassertasche. Der Zuschuss beträgt 10 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 50 % der Basisförderung.

KfW-Stromspeicherförderung wird auch 2016 fortgesetzt.

Die Speicherförderung ist unter Dach und Fach – wie immer reduziert, z. Zt. max 25 % der förderfähigen Kosten, und sie wird weiter reduziert, in regelmäßigen Abständen um je 5 %.

NRW fördert Solaranlagen zusätzlich zur Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Mit 90 €/m² bezuschusst das Land NRW Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung ab 9 m². Die Bundes- und Landesförderung können kumuliert werden. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

Bundesregierung erhöht Zuschüsse für Solarheizungen um 20 Prozent.

Staatliche Zuschüsse für den Einbau neuer Solarwärmeanlagen steigen im Falle einer Heizungsmodernisierung ab Anfang 2016 um 20 Prozent.

Die Antragstellung übernehmen wir, Sie müssen nur noch unterschreiben!