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Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender deutscher Klimaschutzpolitik

Vor einem halben Jahr reichte der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. gemeinsam mit dem BUND Deutschland und 11 Einzelklägern eine Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender deutscher Klimaschutzpolitik beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.

Bis heute liegt nur eine Bestätigung des Bundesverfassungsgerichts zum Posteingang unserer Verfassungsbeschwerde vor.

Vor wenigen Tagen meldete die meteorologische Forschungsstation Mauna Loa auf Hawaii, dass der atmosphärische Gehalt des Klimagases CO2 weiterhin gefährlich ansteigt. Der Wert liegt aktuell bei 415 ppm, also weit über dem vorindustriellen Niveau von 280 ppm. Die Warnungen der Wissenschaftler zur rasant fortschreitenden Klimakrise und zu den Gefahren bei der Überschreitung von Klima-Kipppunkten nehmen an Deutlichkeit zu. Sollte der Ausstoß von Klimagasen in den nächsten 10 Jahren nicht zügig gestoppt werden, könnte die Erderwärmung mit bereits jetzt spürbaren, massiven Veränderungen nicht mehr auf unter 1,5 ° C gehalten werden.

Bis heute ist nicht zu erkennen, dass die Bundesregierung ernsthafte Bemühungen unternimmt, bei der Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen voranzugehen. Es ist weiterhin festzustellen, dass keine verbindlichen Pläne zum Ausstieg aus der fossilen Verbrennung, zur Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien, zur Verkehrs- und Wärmewende sowie zur Reduzierung der Treibhausgase in der Landwirtschaft existieren.

Wir appellieren deshalb an das Bundesverfassungsgericht, sich mit unserer Verfassungsbeschwerde schnellstmöglich zu befassen.

Wenn Sie auch etwas Tun wollen – sehr gerne. Schauen Sie doch einfach mal auf klimaklage.com – es gibt viel Neues zu entdecken!

Ab 2018: Antrag auf Förderung immer vor der Umsetzung

Änderung bei Beantragung des Zuschuss für moderne Öko-Heizung

Ab dem 1. Januar 2018 ist die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien immer vor Umsetzung der Maßnahme beim BAFA zu beantragen.

Künftig muss der Förderantrag somit beim BAFA eingereicht sein, bevor der Auftrag beispielsweise zur Errichtung einer Biomasse-, Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe vergeben wird. Anderenfalls muss eine Ablehnung erfolgen. Die Bundesregierung hat das Antragsverfahren zum Marktanreizprogramm (MAP) entsprechend überarbeitet.

Unter „der Umsetzung der Maßnahme“ ist der Vertragsschluss mit dem Installateur, dessen Beauftragung oder auch bereits der Abschluss eines Contractingvertrages mit einem Contractingunternehmen zu verstehen. Diese vertraglichen Vereinbarungen dürfen künftig in allen Fällen erst getroffen werden, wenn der Antrag gestellt ist, d.h., wenn der Antrag beim BAFA eingegangen ist. Planungsleistungen dürfen jedoch vor Antragstellung erbracht werden.

An den Förderrichtlinien und den Fördersummen wurde nichts geändert. Es kann weiterhin mit attraktiven Zuschüssen gerechnet werden. Die neuen Antragsformulare sollen ab Mitte Dezember 2017 beim BAFA online verfügbar sein.

Gerne beraten wir Sie zur richtigen Umsetzung, sodass Ihnen keine Fördermöglichkeit entgeht.

Mehr Informationen finden Sie auch in der vollen Pressemeldung des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle:

Klimaerwärmung geht ungebremst weiter – erneuerbare Energie notwendiger denn je!

Erneuerbare Energie werden unverändert wichtiger!

Wie im folgenden Diagramm erkennbar haben die bescheidenen Erfolge der Energiewende bei der Klimaerwärmung nicht zu einer Trendumkehr geführt. Die graue Kurve der Temperatur-Anomalie und die blaue Kurve der CO2-Konzentration zeigen deutlich wie die Entwicklung aussieht. Die interaktive Grafik wird monatlich aktualisiert.

Während wir uns bei immer wärmeren Temperaturen noch ziemlich wohl fühlen, führt die Erderwärmung in südlichen Ländern zu katastrophalen Zuständen. Ernteausfälle über mehrere Jahre hintereinander beschleunigen die Fluchtbewegungen aus den afrikanischen Ländern.

Dies zeigt einmal mehr, warum eine konsequente Umstellung auf erneuerbare Energien schnellstmöglich erfolgen muss.

Gerne beraten wir auch Sie zu den Möglichkeiten der nachhaltigen Strom- und Wärmeerzeugung.

Heizkosten sparen mit Heizungsoptimierung – jetzt auch BAFA-gefördert

Ab sofort fördert die Bundesregierung Maßnahmen zur Optimierung der Heizungsanlage mit einem Zuschuss von 30 % der förderfähigen Kosten. Wohlgemerkt, es geht nicht um die Erneuerung der Heizung, auch nicht um die Installation von Solaranlagen, sondern um einzelne Verbesserungen der Heizungsanlage, die zu einem geringeren Verbrauch führen sollen. Darunter fällt z. B. der Ersatz der Heizungspumpe durch eine Hocheffizienzpumpe, die die Stromkosten drastisch verringert, oder der hydraulische Abgleich, bei dem die Durchflussmengen der Heizkreise und Heizkörper optimal eingestellt werden, wofür in den meisten Fällen neue Heizkörperthermostatventile eingebaut werden müssen. Ebenso ist eine nachträgliche oder verbesserte Dämmung freiliegender Rohrleitungen förderfähig.

Um in den Genuss der Förderung zu kommen ist eine vorherige Registrierung beim BAFA erforderlich.

Nähere Informationen zu den Fördergegenständen und Anträgen unter:

EEG-Reform: Bundesregierung senkt Ausbauvolumen erneut

Im Juli soll der Bundestag über die Vorlage zur Novellierung des Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) entscheiden. Wie jede bisherige Novellierung des Gesetzes ist auch diese ein Kniefall vor der Lobby der fossilen Energieträger. Nicht die fossilen Kraftwerke werden heruntergefahren, was für den Klimaschutz unumgänglich ist, sondern Windkraftwerke werden ausgebremst, besonders die preisgünstige Windenergie an Land wird gedeckelt, nicht die Offshore-Windenergie, die wir teuer bezahlen müssen.

Genauso wird der Zubau von Photovoltaikanlagen erschwert. Selbstgenutzter Solarstrom wird weiterhin mit EEG-Umlage belastet, Speicherung von dezentral erzeugtem Solarstrom, der ja gerade den geplanten Netzausbau, wenn nicht überflüssig, so doch gravierend reduzieren könnte, wird gar nicht erst diskutiert.

Während Wind- und Solarstromanlagen heruntergefahren werden müssen verstopft Kohle- und Atomstrom die Netze, weil die Kraftwerke weiterhin mit voller Leistung laufen.

Selbst die, durch Wind- und Solarstrom, massiv sinkenden Strompreise an der Börse werden nicht an die Stromkunden weitergegeben, während viele Industrieunternehmen von der Befreiung von der EEG-Umlage profitieren und die Betreiber von fossilen Kraftwerken die externen Kosten auf den Steuerzahler abwälzen.

Und immer heißt es: Die Energiewende ist auf einem guten Weg – fragt sich nur wohin?

Hier können Sie sich weiter informieren:

Zusatzförderung für Einzelmaßnahmen

Neu: Zusatzförderung für Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung.

Neben den aktuell erhöhten Förderungen für Pellets-, Holzkessel und Solaranlagen, wurde zum 01. April ein Zuschuss für Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung eingeführt. Damit werden eine Vielzahl verschiedener Begleitinvestitionen beim Heizungsumbau gefördert, u.a. Pelletslager, die Schornsteinerneuerung oder der Einbau eines Pufferspeichers bei Pelletskaminöfen mit Wassertasche. Der Zuschuss beträgt 10 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 50 % der Basisförderung.

KfW-Stromspeicherförderung wird auch 2016 fortgesetzt.

Die Speicherförderung ist unter Dach und Fach – wie immer reduziert, z. Zt. max 25 % der förderfähigen Kosten, und sie wird weiter reduziert, in regelmäßigen Abständen um je 5 %.

NRW fördert Solaranlagen zusätzlich zur Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Mit 90 €/m² bezuschusst das Land NRW Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung ab 9 m². Die Bundes- und Landesförderung können kumuliert werden. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

Bundesregierung erhöht Zuschüsse für Solarheizungen um 20 Prozent.

Staatliche Zuschüsse für den Einbau neuer Solarwärmeanlagen steigen im Falle einer Heizungsmodernisierung ab Anfang 2016 um 20 Prozent.

Die Antragstellung übernehmen wir, Sie müssen nur noch unterschreiben!

Beschreibung

Solaranlage zur Warmwasserbereitung in einer Schule

Daten

8 Kollektoren Wagner & Co. LB 7,5 = 60 m²

2 Pufferspeicher á 1500 l

Baujahr 2001

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Beschreibung

Solarstrom und Solarwärmeanlage

Daten

Photovoltaikanlage 4,62 kWp

Kollektoranlage 10 m² mit Heizungsunterstützung

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Beschreibung

Photovoltaikanlage 28 kWp, Flachdachaufständerung

Daten

Baujahr: 2009

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Beschreibung

Photovoltaikanlage auf Einfamilienhaus

Daten

Leistung: 4 Kwp, Baujahr: 2008

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