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Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender deutscher Klimaschutzpolitik

Vor einem halben Jahr reichte der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. gemeinsam mit dem BUND Deutschland und 11 Einzelklägern eine Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender deutscher Klimaschutzpolitik beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.

Bis heute liegt nur eine Bestätigung des Bundesverfassungsgerichts zum Posteingang unserer Verfassungsbeschwerde vor.

Vor wenigen Tagen meldete die meteorologische Forschungsstation Mauna Loa auf Hawaii, dass der atmosphärische Gehalt des Klimagases CO2 weiterhin gefährlich ansteigt. Der Wert liegt aktuell bei 415 ppm, also weit über dem vorindustriellen Niveau von 280 ppm. Die Warnungen der Wissenschaftler zur rasant fortschreitenden Klimakrise und zu den Gefahren bei der Überschreitung von Klima-Kipppunkten nehmen an Deutlichkeit zu. Sollte der Ausstoß von Klimagasen in den nächsten 10 Jahren nicht zügig gestoppt werden, könnte die Erderwärmung mit bereits jetzt spürbaren, massiven Veränderungen nicht mehr auf unter 1,5 ° C gehalten werden.

Bis heute ist nicht zu erkennen, dass die Bundesregierung ernsthafte Bemühungen unternimmt, bei der Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen voranzugehen. Es ist weiterhin festzustellen, dass keine verbindlichen Pläne zum Ausstieg aus der fossilen Verbrennung, zur Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien, zur Verkehrs- und Wärmewende sowie zur Reduzierung der Treibhausgase in der Landwirtschaft existieren.

Wir appellieren deshalb an das Bundesverfassungsgericht, sich mit unserer Verfassungsbeschwerde schnellstmöglich zu befassen.

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