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Zusatzförderung für Einzelmaßnahmen

Neu: Zusatzförderung für Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung.

Neben den aktuell erhöhten Förderungen für Pellets-, Holzkessel und Solaranlagen, wurde zum 01. April ein Zuschuss für Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung eingeführt. Damit werden eine Vielzahl verschiedener Begleitinvestitionen beim Heizungsumbau gefördert, u.a. Pelletslager, die Schornsteinerneuerung oder der Einbau eines Pufferspeichers bei Pelletskaminöfen mit Wassertasche. Der Zuschuss beträgt 10 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 50 % der Basisförderung.

KfW-Stromspeicherförderung wird auch 2016 fortgesetzt.

Die Speicherförderung ist unter Dach und Fach – wie immer reduziert, z. Zt. max 25 % der förderfähigen Kosten, und sie wird weiter reduziert, in regelmäßigen Abständen um je 5 %.

NRW fördert Solaranlagen zusätzlich zur Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Mit 90 €/m² bezuschusst das Land NRW Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung ab 9 m². Die Bundes- und Landesförderung können kumuliert werden. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

Bundesregierung erhöht Zuschüsse für Solarheizungen um 20 Prozent.

Staatliche Zuschüsse für den Einbau neuer Solarwärmeanlagen steigen im Falle einer Heizungsmodernisierung ab Anfang 2016 um 20 Prozent.

Die Antragstellung übernehmen wir, Sie müssen nur noch unterschreiben!

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